Liebe Eltern,
nachdem die Medien schon fleißig die Neuigkeiten verkündeten, bekamen wir auch heute Nachmittag eine Mail. Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie herauskopiert, damit Sie wissen, wie es vor den Weihnachtsferien und am 7. und 8.01. weitergeht.
Das Ministerium schreibt:
In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.
Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.
Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde und für das es von den Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt, gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020.
An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.
Bitte teilen Sie uns bis zum 18.12. mit, wenn Sie eine Notbetreuung benötigen.
Folgende Verfügungen sprach der Kreis Düren für die Schulen aus:
Im Zeitraum von 7:00 bis 17:30 Uhr an Werktagen in einem Radius von 150 m um die von ihnen besuchte Schule (allgemein- und berufsbildende Schule) oder Tageseinrichtung für Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, Schülerinnen und Schüler und deren Eltern und Begleitpersonen sowie sonstige Mitarbeitende der Bildungseinrichtung gilt eine Maskenpflicht. Die Pflicht gilt auch auf dem Weg zwischen den Haltepunkten des Schülerverkehrs und der Schule sowie entsprechend bei einer Schülerbeförderung durch private Kraftfahrzeuge ab dem Ausstieg und vor dem Zustieg.
Für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe der Klassen 3 und 4 gilt diese Pflicht während des Unterrichts sowie zu Zeiten, in denen Angebote der (Ganztags-)Betreuung besucht werden. Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 und 2 wird das Tragen einer Maske dringend empfohlen.
Ich hoffe, dass Sie durch dieses Schreiben gut informiert sind. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an uns.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Senhen Tanja Küsgens